Mandant werden

A1-Bescheinigung

Für einen Arbeitnehmer, der bei einem deutschen Arbeitgeber in Deutschland beschäftigt ist und vorübergehend im EU-Ausland (inkl. Island, Norwegen, Schweiz und Lichtenstein) eingesetzt wird, gilt u. U. weiterhin das deutsche Sozialversicherungsrecht.

2020-03-15T12:31:29+01:00Juli 16th, 2019|
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